Investor-State Dispute Settlement

So genannte Investor-State Dispute Settlements (ISDS) sind bereits ein Instrument der internationalen Rechtssprechung geworden, nachdem diese Teil verschiedener bilaterlaer Handelsabkommen vor allem aber nicht nur mit Entwicklungsländern sind. Europa ist durch das Energy Charter Treaty von 1998 betroffen, das bereits von 51 Staaten, der Europäischen Union und Euratom unterzeichnet worden ist. Investor-State Dispute Settlements garantieren Investoren das Recht eine Klage gegen eine fremdländische Regierung einzubringen, wannimmer ihre zukünftigen Profite auf dem Spiel stehen. Was so harmlos und gerechtfertigt klingen mag, ist in Wahrheit ein Unrechtsregime, auf dessen Konto bereits viele Menschenrechtsverletzungen hauptsächlich in Entwicklungsländern gehen. ISDS, so wie sie derzeit Stand der Dinge sind, haben bereits die demokratische Rechtssprechung vieler betroffener Staaten ausgehölt und kompromittiert. Aufgrund solcher Klagen können Staaten dazu verdammt werden hohe Schadenersatzzahlungen zu leisten oder sogar noch schlimmer Konsumenten-, Sozial- und Umweltschutzgesetze zurückzunehmen. Die Gerichtsverfahren werden unter Ausschluß der Öffentlichkeit ohne jede Möglichkeit zur Berufung abgehalten. Die Richter werden weder demokratisch gewählt noch öffentlich bestellt.

Die geplanten Freihandelsabkommen zwischne Europa, den USA und Kanada (TTIP, CETA, TiSA) sind prinzipiell so ersonnen worden, daß sie auch eine solche spezielle Investorenschutzklausel enthalten, welche es Unternehmen erlaubt Staaten zu verklagen. Nach heftigen Protesten der Zivilbevölerung gegen TTIP und CETA, ist die Ratifizierung von CETA im Verzug und es finden keine Verhandlungen mehr zu TTIP statt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. März 2018 gibt zusätzlich Hoffnung, da es anhand eines Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei besagt daß eine Paralleljustiz für Konzerne im Widerspruch zur gängigen Rechtssprechung steht und Sonderklagerechte für Konzerne unvereinbar sind mit EU-Recht.

Die Lobby schläft jedoch nicht und so haben die Regierungen Europas der EU Kommission am 20. März 2018 den Auftrag erteilt neue Regeln für einen Konzerngerichtshof auszuverhandeln. Der heißt jetzt nicht mehr ISDS sondern MIC „Multilateral Investmen Court”. Immerhin werden beim Multilateral Investment Court die Verfahren nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführt und es gibt eine Möglichkeit auf Berufung. Mit dem Multilateral Investment Court können Konzerne aber Staaten aufgrund von schwammigen Bestimmungen wie der „gerechten und billigen Behandlung” weiter auf Schadenersatz klagen. Ausschließlich ausländische Investoren haben das Recht zu klagen. Konzerne bekommen damit ungeahnte neue Profitrechte ohne irgendwelche Verpflichtungen wie etwa sich an Menschenrechte zu halten einzugehen. Es kann nur das Ziel der Bevölkerung sein die ungerechtfertigten Sonderklagerechte und damit den MIC, den Multilateral Investment Court ganz zu eliminieren.

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Als bolivianisches Wasser eine hoch profitable Investition war

Die Klage von Agua del Turani gegen Bolivien ist bestimmt eine der schlimmeren Beispiele für Investor State Dispute Resolutions (Aguas del Turani S.A. v. Republic of Bolivia - ICSID Case No.RB/02/3). Ein Vertrag von 1999 über die Privatisierung der Waserversorgung von Cochabamba, der unter Ausschluß der Öffentlichkeit zustande gekommen ist, war die Basis des Gerichtsprozesses. Er beinhaltete Konzessionen für die Wasserversorgung über 40 Jahre mit garantierten Bargeldeinküngten von 16%. Die Privatisierung war eine Vorbedingung der Weltbank für neue Kredite. Die Mehrheitseigentümer von Aguas del Turani waren die Unternehmen Bechtel, das größte Bau- und Anlagenbauunternehmen der USA und der spanische Multinational Abengoa.

Als der Vertrag im November 1999 in die Praxis umgesetzt wurde waren heftige um nicht zu sagen grausame Preissteigerungen das Resultat. Nach Angaben von Aguas del Turani beliefen sich die Preissteigerungen nur auf 10% während andere Quellen von Preissteigerungen zwischen 50% und 200% ausgehen. Tany Pardees, eine der betroffenen Personen, kommentierte die drastischen Preissteigerungen wie folgt: "Was wir fürs Wasser bezahlen kommt auf das hinaus was wir für Nahrungsmittel, Kleidung und andere Dinge, die wir für unsere Kinder brauchen, bezahlen.

Die Menschen protestierten heftig für ihr Recht auf leistbares Wasser. Die Regierung versuchte zuerst die Proteste mit Polizei und Militär zu ersticken und verhängte sogar das Kriegsrecht. Nach dem Tod eines 17 jährigen Jugendlichen (Victor Hugo Danza) gerieten die Proteste jedoch außer Kontrolle, sodaß der Konzern im April 2000 Bolivien verließ. Daraufhin nahm die Regierung die Konzession zurück und verabschiedete ein neues Wassergesetz. Damit war die Geschichte jedoch noch nicht zu Ende. Im November 2002 verklagte Aguas del Turani Bolivien beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID, wörtl.: Internationales Zentrum zur Beilegung von Streitfällen aufgrund von Investitionen). Bolivien wurde dazu verurteilt 50 Millionen USD entgangenen Gewinns zu zahlen obwohl das Unternehmen bloß 1 Million US-Dollar investiert hatte. Hinter dem Hintergrund anhaltender Proteste einigten sich schließlich Bolivien und Aguas del Turani im Jahr 2006 auf eine symbolische Kompensationszahlung.

Ägypten wegen Einführung eines Mindestlohnes verklagt

Der französische Konzern Veolia, der in Ägypten u.a. im Bereich der Wasseraufbereitung tätig ist, hat den ägyptischen Staat wegen Einführung eines Mindestlohnes verklagt. Der Mindestlohn würde die künftigen Profite des Unternehmens schmälern. Streitbetrag: 83 Mio. USD. Es ist nicht viel über den Prozeß bekannt, da er hinter verschlossenen Türen stattfindet. Mit über 100 bilaterlaten Verträgen, welche Investitionsschutzklasuseln enthalten, gibt es höchstwahrscheinlcih noch mehr Unternehmen, mit denen sich Ägypten zur Einführung eines Mindestlohnes einigen müßte. Mehr als ein bloßer Verlust an Souveränität.

Schiedsspruch für RDC, gegen Guatemala und das Völkergewohnheitsrecht

1997 hat Guatemala sein gut ausgestattetes Eisenbahnnetzwerk, das seit dem Ausbau des Straßennetzes und dem Schließen zahlreicher Bananenplantagen nicht mehr ausreichend benutzt wurde, privatisiert. Der Privatisierungsvertrag enthielt die Zusage 10 Millionen USD in das bereits verfallende Eisenbannetzwerk zu investieren.

Jedoch hielt sich die Railroad Development Corporation zumindest nach Auffassung der guatemaltekischen Behörden nie an ihre Zusagen, sodaß Guatemala ein sog. Leviso-Verfahren (es: leviso heißt schädlich) eingeleitet hatte. Als Konsequenz klagte das Unternehmen zurück. 2012 wurde Guatemala dazu verurteilt 50 Millionen US-Dollar and verlorenen Profiten, die 10 Millionen USD, die das Unternehmen in das Schiennennetz investieren hätte sollen, plus 5 Mio. USD an Prozeßkosten zu zahlen während das Leviso-Verfahren längst eingestellt war.

Grundsätzlich sollte das Freihandelsabkommen „faire und gerechte Behandlung” (fair and equitable treatment, abgekürzt FET) garantieren, was bedeutet, daß sich die Rechtssprechung an den durch das Völkergewohnheitsrecht vorgeschriebenen Mindestanforderungen orientieren sollte. Das Völkergewohnheitsrecht ist Teil des Völkerrechtes. Leider wurde aber das Gesetz „investorenfreundlich” interpretiert, was darauf hinauskommt daß das Leviso-Verfahren verurteilt wurde, obwohl es Rechtspraxis in so vielen lateinamerikanischen Staaten ist.

Das sogenannte „fair and equitable treatment” ist auch Teil von TTIP und CETA. Die Analyse des Präzedenzfalles sowie mögliche Auswirkungen auf die Zukunft Europas im Falle eines Beitritts zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA ist von der TU Dresden noch nicht abgeschlossen.

Peru: Minenkonzern verweigert Umetlmaßnahmen und klagt nach Entzug der Betriebserlaubnis zurück

Laut der Umweltschutzorganisation Blacksmith Institute ist La Oroya einer der zehn am stärksten verschmutzten Orte der Welt (2006, 2007). Es ist das Bergbauzentrum von Peru mit reichen Lagerstätten an Blei, Kupfer, Zink und Silber. 1997 wurde das Gebiet von Doe Run Peru, einem US-amerikansichen Konzern, der Teil der Renco Gruppe ist, gekauft. Die Abwässer der Schmelzhütte sind mit Schwermetallen versäucht und die schwefelhaltigen Abgase der Hütte enthalten Blei, Arsen und Cadmium. Der daraus resultierende saure Regen verschmutzt nahegelegene Ackerbaugebiete am Rio Mantaro, der gleichzeitig die Trinkwasserquelle für La Oroya ist. Sieben von zehn Kindern in La Oroya haben 20-40μg Blei im Blut, während der gerade noch tolerierbare Grenzwert der WHO bei 10μg liegt. Viele Menschen leiden an Astmha, Bronchial-, Nierenleiden oder haben Nervenschäden.

Umweltauflagen wie etwa das Ausstatten der Schmelzhütten mit Filter waren Teil des Vertrages mit Doe Run Peru als die Firma das Gelände kaufte. Doch das Unternehmen versagt total darin auch nur irgendeine der Umweltauflagen umzusetzen, sodaß der peruanische Staat 2010 Doe Run die Betriebserlaubnis entzog. Im Gegenzug leitete Doe Run Peru eine Klage über 800 Millionen Dollar gegen Peru ein, die noch immer am laufen ist (2014).

Chevron gegen Ecuador

Bevor die Texaco Petroluem Company (TexPet) 2001 von Chevron gekauft worden ist hatte sie Erdöl im ecuadorianischen Amazonasgebiet gefördert; jedoch ohne dabei Technologie, wie sie damals Stand der Technik war, einzusetzen. Dabei hat Texaco 64 Millionen Liter Rohöl, 68 Milliarden Liter giftiger Abwässer und Sondermüll einfach auslaufen lassen und damit riesige zuvor intakte Land und Wasserflächen im Amazonas verseucht sowie Erdgas im großen Stil einfach abgefackelt. Das Trinkwasser vieler Menschen wurde verseucht. Viele sind an Krebs gestorben. Einige indigene Gemeinden sind dadurch fast ausgelöscht worden.

In diesem Fall war es TexPet Ecuador, das die Klage gegen den ecuadorianischen Staat eingeleitet hat. Ecuador hätte seinen Bedarf an Erdöl gefälscht und wäre damit in den Genuß unberechtigter Kostenvorteile gekommen. Ecuador wurde vom Schiedsgericht (UNCITRAL) dazu verurteilt 100 Millionen USD zu zahlen. Infolgedessen wurde der ecuadorianische Staat dazu gezwungen eine Vergleichsvereinbarung ('Settlement Agreement': 1995, 'Final Release': 1998) zu unterzeichnen. Die Vereinbarung besagt, daß Ecuador TexPet wegen der Umweltkatatstrophe nicht mehr verklagen darf, da TexPet bereits Maßnahmen, die aber eher kosmetischer Natur sind, gesetzt hätte um das Desaster einzudämmen. Beispielsweise wurden da Ölschlammsenken einfach mit Erde zugeschüttet, was die Sache aber eher noch schlimmer macht.

Die einzig noch verbliebene Möglichkeit war, daß die Bevölkerung selbst Chevron verklagte, was 2011 auch tatsächlich in der sog. „Largo Agrio”-Klage geschah. Das Resultat der Klage war, daß Chevron 18 Billionen USD zur Wiedergutmachung hätte zahlen müssen. Chevron hatte allerdings zur damaligen Zeit keine Besitzungen mehr in Ecuador und hätte daher nur durch ausländische Gerichte verfolgt werden können. Nichtsdestoweniger klagte Chevron auf Basis eines bilateralen Inestitionsschutzabkommens (BIT) zurück, das Ecuador 1997 unterzeichnet hatte. Das Resultat war, daß Ecuador die 18 Billionen Dollar hätte selber zahlen müssen oder, daß es die Largo Agrio Klage gegen Chevron stoppt. Tatsächlich forderten die Anspruchsteller, daß das Tribunal die ecuadorianische Verfassung und seine Verpflichtungen gegenüber der Einhaltung der Menschenrechte gegenüber dem bilateralen Investitionsschutzabkommen zurückstellt. Bis heute hat sich Chevron permanent geweigert irgendeine Form der Wiedergutmachung zu leisten oder auch nur das Leid der betroffenen Bevölkerung irgendwie zu lindern.

Lone Star versucht Steuervermeidungstricks einzuklagen

Während der Finanzkriese kaufte die Lone Star Fonds Korea Exchange Bank Holding, eine Briefkastenfirma in Belgien, die Korea Exchange Bank von Südkorea, bloß um sie dann an den Private Equity Fonds Lone Star, den eigentlichen Käufer, weiterzuverkaufen. Weil die Bank nun von einer Holding in Belgien verkauft worden ist und nicht direkt vom Staat Südkorea, genehmigte sich die Bank auf Basis eines 1976 unterzeichneten Freihandelsabkommens keine Kapitalertragssteuern mehr zu zahlen, einfach weil es in Belgien keine Kapitalertragssteuern auf Kapitalerträge gibt. Die koreanische Rechtssprechung akzeptierte jedoch den Winkelzug nicht, da diese argumentieren konnte, daß der eigentliche Käufer von Anfang an der Private Equity Fonds Lone Star war.

Wie Sie vielleicht schon vermutet haben eröffnete Lone Star daraufhin eine Investor State Dispute Resolution gegen Südkorea in der es 2,7 Millionen Euro an bereits gezahlten Steuern zurückforderte. Lone Star hat es einfach mit ähnlichen Steuervermeidungstricks wie große multinationale Unternehmen wie Google, Starbucks und andere versucht und wollte diese ein für allemal zugestanden bekommen. ISDR-Klagen sehen keine Berufungsmöglichkeit vor; geht die Klage positiv aus wäre dies ein neuer Präzedenzfall.

Metalclad is Allowed darf Deponie für Sondermüll bauen

1992 kaufte die US-amerikanische Firma Metalclad eine Aufbereitungsanlage für Sondermüll in Guadalcazar, Mexico. Metalclad wollte die Aufbereitungsanlage in eine Deponie umwandeln und hatte dafür sogar eine Genehmigung vom Staat; jedoch fehlte die Baugenehmigung der lokalen Behörden, da der Ort für eine Sondermülldeponie schlichtweg ungeeignet war. Die lokale Bevölkerung klagte damals bereits seit Jahren über kontaminiertes Trinkwasser.

Ungeachtet der fehlenden Baugenehmigung begann Metalclad damit das Gelände in eine Deponie umzuformen. Die lokalen Behörden verhängten daraufhin einen Baustopp. 1995 verweigerten sie nach Fertigstellung der Umbauarbeiten die Inbetriebnahme. Basierend auf NAFTA, dem North American Free Trade Agreement, verklagte Metalclad daraufhin Mexiko und forderte eine Kompensation von 90 Millionen USD. Das Schiedsgericht verdammte Mexiko 15,6 Millionen Dollar zu zahlen und erlaubte die Entsorgung von gefährlichem Sondermüll auf der Anlage.

Pharamakonzern verklagt Kanada wegen seiner Interpretation des Patentgesetzes

Der Pharmakonzern Eli Lilly verklagt Kanada über 500 Millionen USD. Kanda hatte die Patente für die Medikamente Straterra (gegen ADHS) und Zyprexa (gegen Schizophrenie) wegen mangelhafter Langzeitstudien für ungültig erklärt. Der versprochene Nutzen wurde angezweifelt und konnte nicht nachgewiesen werden. Man beachte, daß Zyprexa ein Medikament ist, das Menschen gegen ihren Willen verabreicht wird und teils schwere Nebenwirkungen bis hin zu in seltenen Fällen ungeklärtem, plötzlichen Tod hat. Die Klage ist von einem konkurrierendem Generikahersteller eingereicht worden. Es wird angenommen, daß das Hauptziel von Eli Lilly nicht die Schadenersatzforderungen sondern eine Änderung der kanadischen Verfassung ist.

Ethyl verklagte Kanada um einen gesundheitsschädlichen Benzinzusatz zu verkaufen

Ende der 90iger Jahre verklagte die Ethyl Corp Kanada um ihren Benzinzusatz MMT zu verkaufen, der Mangan enthält, welches aber im Verdacht war das Nervensystem zu schädigen. Der Benzinzusatz war in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits verboten. Solange die für kanadische Gesetze erforderlichen Langzeitstudien fehlten, vehängte der kanadische Staat ein explizites Import- und Transportverbot für diese Substanz. Das wurde aber vom ICSID-Schiedsgericht als „Enteignung” deklariert oder vielleicht besser gesagt als „Enteignung” hingestellt. Der ICSID wird von der Weltbank regiert und wurde in Kanda durch das NAFTA eingesetzt. Kanada akzeptierte einen Vergleich und zahlte 13 Millionen USD an Ethyl Corp.. Schlimmer wiegt aber sicherlich noch, daß es das Verbot der Substanz aufheben mußte.

Der geschilderte Fall leistete seinen Beitrag dazu sog. Globalisierungsgegner (oder besser gesagt Gegner des Raubtierkapitalismuses und der Korporokratie) für die Proteste in Prag (2000) und Genua (2001) zu mobilisieren. Sogar die Chrétien Regierung, die zuvor für dieses Freihandelsabkommen gekämpft hatte, mußte ihre Niederlage eingestehen.

Kanada muß wegen seines Exportstopps für Giftmüll zahlen

Am 5. Mai 1992 ratifizierte Kanada zusammen mit vielen anderen Staaten das „Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung”. Sondermüll durfte nicht mehr exportiert werden sondern mußte fachgerecht vor Ort entsorgt werden. Als die U.S. Umweltbehörde aber einen Transport von PCB im Oktober 1995 von Kanada in die USA erlaubte, stoppte die kanadische Regierung den Export auf Basis der Baseler Übereinkunft. PCBs sind 2001 aufgrund des Stockholmer Übereinkommens zum „dreckigen Dutzend” als eine von zwölf besonders gefährlichen und giftigen Substanzen verboten worden.

Dennoch verklagte das Unternehmen S.D. Myers Inc., das von einem solchen Export profitiert hätte, Kanada auf Basis von NAFTA, des North American Trade Agreement über 20 Millionen USD. Das Schiedsgericht verfügte, daß Kanada 4,8 Millionen US-Dollar zahlen mußte.

Kanada wegen FrackingMoratoriums verklagt

2011 verfügte Quebec ein Frackingmoratorium für die Gasförderung am St. Lawrence River, damit es eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausarbeiten konnte (An gewissen Orten in den USA ist u.a. das Trinkwasser aufgrund von Fracking so weit kontaminiert worden, daß man es mit dem Feuerzeug entzünden konnte.). Als Folge verklagte das US-amerikanische Unternehmen Lone Pine Resources Inc. 2012 Kanada auf Basis des NAFTA und verlangte 250 Millionen US-Dollar an Kompensation. Die Regierung habe „willkürlich, unberechenbar und illegal” gehandelt. Das Förderungsverbot wäre ohne „fairen” Gerichtsprozeß, ohne Schadenersatz und ohne erkennbares öffentliches Interesse verfügt worden.

Vattenfalls erster Schlag gegen Deutschland

2007 erlaubte die damals von der CDU geführte Regierung die Errichtung eines neuen Kohlekraftwerkes für Hamburg. Als die CDU 2008 ihre absolute Mehrheit verlor, bildete sie zusammen mit den Grünen eine neue Regierung. Jedoch konnte diese keinen Entzug der bereits vergebenen Konzessionen mehr erreichen. Noch konnte diesse erreichen, daß stattdessen ein Gaskraftwerk gebaut worden wäre, da sich ein Gaskraftwerk mit denselben Kapazitäten praktisch nicht hätte ausschreiben lassen. Der Vorstandssprecher von Vattenfall Hans-Jürgen Cramer hatte die Regierung mit einer Klage in Milliardenhöhe bedroht.

Folglich wurde das Kohlekraftwerk auch gebaut. Dennoch verfügte die Koalition, daß das Kraftwerk 250 Tage im Jahr den Betrieb nur gedrosselt aufnehmen konnte. Nachdem eine Klage am Oberverwaltungsgericht Hamburg erfolgloß verlaufen war, verklagte Vattenfall Deutschland vor dem ICSID (International Center for Settlement of Investment Disputes) und verlangte 1,4 Milliarden USD. Das Verfahren ist erst aufgrund des Energy Charter Treaty (ECT) möglich geworden, dem mit Beginn 1998 bisher 51 Länder, die Europäische Union sowie Euratom beigetreten sind. Das Ergebnis der Klage ist bis heute wegen einer Geheimhaltungsklausel in den Verträgen unbekannt. Sogar gut bekannte Experten haben keinen Zugriff auf die Dokumente.

Vattenfall klagte gegen den Automausstieg Deutschlands

Nach dem Supergau von Fukushima beschloß der Deutsche Bundestag 2011 mit überwältigender Mehrheit den Ausstieg aus der Atomkraft. Die Verlängerung der Laufzeiten, wie sie erst jahreszuvor genehmigt worden ist, wurde damit abgebrochen. Die Konzerne Eon, RWE und Vattenfall reichten daraufhin 2012 beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein und forderten 15 Milliarden Euro, was dieses auch prompt abgelehnt hat. EnBW, das auch Atomkraftwerke in Deutschland betreibt nahm an der Klage nicht Teil (wir vermuten aus ethischer Überzeugung).

Der schwedische Vattenfall Konzern ging jedoch noch einen Schritt weiter. Vattenfall klagte aufgrund der ECT (siehe letzten Abschnitt) beim ICSID (welches zur Weltbank gehört) gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages. Das Volumen der Klage beträgt 3,7 Milliarden Euro. Die Verhandlungen ziehen sich jetzt schon über Jahre hin. Eine Anfrage der Grünen wurde aufgrund einer Geheimhaltungsklausel im Vertrag der ECT zunächst abgelehnt. 01.08.2015: Das ICSID in Washington hat entschieden, daß Deutschland unglaubliche 4,7 Mrd. Euro an Vattenfall zahlen soll; Aktion bei SumOfUs.

Italien: gegen Ölbohrungen in der Adria

Das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper verklagte Italien im Mai 2017, weil Italien die Erlaubnis für Ölbohrungen in der Adria verweigerte. Das italienische Parlament hatte davor aufgrund von Umweltproblemen und Erdbebengefahr neue Öl- und Gasaktivitäten verboten. Rockhopper klagt auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags auf Entschädigung im Umfang von 200-300 Mio. US-Dollar. Eine Entscheidung steht noch aus (2019).

Obwohl Italien bereits aus dem Energiecharta-Vertrag ausgestiegen ist, muß es trotzdem zahlen. Für Investitionen, die vor dem Ausstieg Italiens getätigt wurden (1.Jänner 2016), kann Italien nämlich noch ganze 20 Jahre lang geklagt werden; das macht eine Zombie-Klausel im Vertrag möglich.

Curchill Mining greift nach der Kohle Indonesiens

Im Mai 2007 kaufte Churchill Mining PLC die Schürfrechte von vier Firmen über ein indonesiches Tochterunternehmen der Ridlatama Gruppe. Der Investitionsvertrag wurde jedoch für ungültig erklärt, da der South Jakarta District Court feststellte, daß Churchill Mining in Indonesien keine Lizenz hatte Kohle zu fördern. Der Firma wurden Lizenzverstöße bei Minenarbeiten in den Wäldern nachgesagt, weshalb diese auch die zusätzliche für den Kohleabbau notwendige Lizenz nicht bekam.

Obwohl die Firma nur 40 Millionen Dollar in die Exploration der Kohlevorkommen investiert hatte, klagte das Unternehmen auf Basis des UK-Indonesia-BIT und des Australia-Indonesia BIT auf Milliarden von Dollar an Schadenersatz.

… und sogar noch mehr Beispiele

Es gibt sogar noch mehr Beispiele für Investorschutzklagen wie etwa in Mexiko, das für eine 20%ige Steuer auf High Fructose Corn Sirup, das bestätigterweise spezifisch zu Übergewicht beitragen kann, verklagt worden ist oder Australien für seine Tabakwarenverpackungsrichtlinie (Tobacco Plain Packaging Regulations) 2011, die das Design von Zigarettenschachteln festgelegt hat, nachdem die Erzeuger begonnen hatten die gesetzlich geforderten, gesundheitlichen Warnhinweise auf den Packungen zu verschleiern. Obwohl Australien das Verfahren gewonnen hat (Klage wurde wegen „formalen Gründen” zurückgewiesen), muß die Öffentlichkeit dort 39 Millionen US-Dollar für den Prozeß bezahlen. Ecuador mußte 2,3 Milliarden Dollar an Kompensation wegen der Verstaatlichung von Occidental Petroleum nach einer Vertragsverletzung seitens des Unternehmens bezahlen. Die Verstaatlichung hatte aber nur einen Umfang von 1,8 Mrd. USD. Südafrika war es nicht erlaubt einen gewissen nationalen Prozentsatz bei der Vergabe von Förderungslizenzen vorzuschreiben …

Die Investoren weinen nicht um Argentinien

Obwohl wir die Ursachen für die argentinische Wirtschaftskrise, im Rahmen derer sogar die Privatkonten der Bürger Argentiniens zur Begleichung von Staatsschulden geplündert worden sind, hier nicht näher beleuchten, wollen wir ein Auge auf die Investorschutzklagen, die derzeit gegen Argentinien gerichtet sind, werfen.

Unter dem Druck öffentlicher Schulden mußte Argentinien in den 90igern zahlreiche Sektoren seiner Wirtschaft privatisieren: Wasser- und Energieversorgung, Telekommunikation und einen Großteil des öffentlichen Transportes. Als sich die Armut der Menschen immer weiter verschlimmerte und die Lebenserhaltungskosten unaufhörlich stiegen, fand sich die Regierung nach heftigen Protesten und Ausschreitungen in der Lage wieder für die hohen Strom- und Wasserpreise, die speziell die ärmeren Schichten am härtesten trafen, eine Preisdeckelung einzuführen.

Das Resultat waren zahlreiche ISDS-Klagen. Im Jahre 2006 waren ein Drittel aller ICSID Klagen gegen Argentinien gerichtet. Einige Gerichtsverfahren sind bereits abgeschlossen: Argentinien soll 165 Millionen USD an den Wasserversorger Azurix (USA), 54 Millionen USD an den Energieversorger National Grid (UK), 133 Millionen USD an den Gasversorger CMS (USA) und 185 Millionen USD an die Investmentgruppe BF (UK) zahlen.

Angesichts dieser erschreckenden Zukunftsaussichten überlegt sich die argentinische Regierung alle ihre Freihandelsabkommen aufzukündigen, die Investitionsschutzklauseln enthalten. Das könnte der einzig gangbare Weg für die Zukunft sein. Andere Länder wie Ecuador, Venezuela und Bolivien sind ihn bereits gegangen.


Unserer Meinung nach ist hier jeder Kommentar im Grunde überflüssig, da jeder Mensch über ein natürliches Gerechtigkeitsempfinden verfügen sollte. Ist es nicht abtrünnig pervertiert genau jene mit nicht rechtfertigbaren Gesetzen zu verfolgen, die in Wahrheit vor verschiedenen, teils schweren Verbrechen wie sie von Führern internationaler Konzerne und Unternehmen begangen werden, in Schutz genommen werden müßten? .- abgesehen davon, daß wir glauben, daß viele, die meisten oder alle der besagten Rechtsfälle den Rechtsauffassungen, wie es sie in den Staaten der Europäischen Union gibt, zuwiderlaufen (Das schlimme daran ist nämlich, daß diese Gerichte über den nationalen Gerichten stehen.).

Für jene, die einfach nicht glauben können was sie gelesen haben, sollte es an der Zeit sein aufzuwachen!

Der Beitritt zu einem dieser Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA oder TISA zumindest ohne Streichung der so umstrittenen Investorenschutzklausel könnte das Ende des „Europäischen Traums” bzw. der Europäischen Union besiegeln. Es ist am wahrscheinlichsten, daß Europa dann einfach wieder in einzelne Nationalstaaten zerfällt (die sich dann aber wesentlich schlechter gegen unerwünschte Vertragstexte verteidigen können; man erinnere sich nur an das GATS, das in Österreich nur durch den EU-Beitritt zurückgenommen worden ist.). Sich aus einem solchen Vertragswerk zurückzuziehen und Teil der Europäischen Union zu bleiben würde nur dann möglich sein wenn alle Regierungsvorsteher darin übereinstimmten. Wir glauben, daß es nahezu unmöglich ist, daß irgendein Folk dieser Erde derartige Verschlimmerungen in Sachen Ungerechtigkeit, Verbrechen und einer Verschlechterung der Lebensumstände auf Dauer aushalten und akzeptieren kann.

Man beachte weiters, daß es unserer Meinung nach nicht einmal eine ökonomische Rechtfertigung für die geschilderten Auswüchse und Investor State Dispute Resolutions im allgemeinen, so wie sie Rechtspraxis sind, gibt. Renditen und Gewinne lassen sich nur als Kompensation für unternehmerisches Engagement und speziell die dabei übernommenen Risiken rechtfertigen. Wenn es kein entsprechendes Risiko mehr gibt, weil die Öffentlichkeit anstatt der Unternehmer haftet, was für eine Rechtfertigung für hohe Profite gibt es dann überhaupt noch? (Man sieht es ja in anderer Form auch bei 'systemkritischen' Großbanken.). Es ist extrem unfair um nicht zu sagen ein Verbrechen die Öffentlichkeit für erwartete Profite und Risiken haftbar zu machen; ganz abgesehen davon: Wie fair ist ein Spiel bei dem jene die in Führung sind, die Regeln nach ihrem freien Belieben abändern können?

unterzeichnen Sie die EU-Petition gegen den Multilateral Investment Court


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